Trödel- und Hofflohmärkte grundsätzlich möglich Kriterien zum Schutz der Sonntagsruhe beachten

14.05.2025

In vielen Kommunen sorgt aktuell die Frage für Gesprächsstoff, ob private Trödel- oder Hofflohmärkte an Sonn- und Feiertagen noch stattfinden dürfen. Hintergrund sind vermehrte Hinweise auf Untersagungen seitens der örtlichen Ordnungsbehörden mit Verweis auf das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz (§ 3 FTG NRW), das öffentliche, bemerkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald:
„Es ist durchaus möglich, dass private Trödelmärkte auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden können – vorausgesetzt, bestimmte Kriterien werden eingehalten. Die Durchführung solcher Veranstaltungen liegt allerdings immer im Ermessen der zuständigen örtlichen Behörden.“
Bei der Planung privater Floh- und Trödelmärkte kann die Beachtung von niedrigschwelligen Kriterien Orientierung bieten.

Wichtig ist dabei, dass solche Märkte nicht den Eindruck regulärer gewerblicher Veranstaltungen vermitteln. Entscheidend ist vielmehr der gelegentliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgelegte Charakter, bei dem etwaige Einnahmen einem guten Zweck zugutekommen oder der Veranstaltung zugrunde liegende Idee gemeinwohlorientiert ist. Wo das Miteinander im Vordergrund steht, und keine kommerziellen Interessen dominieren, sehen viele Ordnungsbehörden durchaus Spielräume – auch mit Blick auf das Feiertagsgesetz. Wer eine solche Veranstaltung plant, sollte bei der Anmeldung daher besonders transparent machen, dass es sich um ein bürgernahes Projekt mit klarer Abgrenzung zu professionellen Märkten handelt.

Die konkrete Bewertung und Genehmigung, ob im konkreten Einzelfall Ihr privater Flohmarkt stattfinden kann, entscheiden die kommunalen Ordnungsbehörden jedoch in eigener Zuständigkeit.

„Wer also einen Flohmarkt plant, sollte gewisse Dinge zum Schutz der Sonntagsruhe bei der Antragstellung besonders sorgfältig beachten“, so Grunwald weiter. „Eine Genehmigung kann so wahrscheinlicher werden.“

Jonathan Grunwald appelliert zugleich an die Kommunen, mit Augenmaß zu prüfen, inwiefern bürgerschaftlich organisierte Veranstaltungen mit dem gesetzlichen Schutzauftrag in Einklang gebracht werden können. „Die große Beliebtheit von Hof- und Siedlungsflohmärkten zeigt, wie sehr solche Formate zum sozialen Miteinander in unseren Städten und Dörfern beitragen.“