
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
um ehrlich zu sein, bin ich von dem vorliegenden Antrag irritiert. Das Anliegen mag berechtigt sein, das Timing Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, ist jedoch wenig zielführend. In der Sitzung des Schulausschusses am 14. Dezember 2022 hat Ministerin Dorothee Feller ausführlich dargelegt, dass eine Überarbeitung des entsprechenden Erlasses erst dann konkretisiert wird, wenn die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes getroffen wurde. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, findet die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 28. Juni statt, also bereits in knapp fünf Wochen. Die Entscheidung und die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes liefern eine wichtige und vor allem rechtssichere Grundlage für das weitere Vorgehen. Dass Sie trotz dessen bereits heute Ihren Antrag einbringen statt auf das Ergebnis vom 28. Juni zu warten, spricht für blinden Aktionismus.
Zudem vermisse ich einen wesentlichen Punkt in Ihrem Antrag. Richtigerweise sprechen Sie von dem Ziel einer möglichst individuellen Förderung der Schülerinnen und Schülern, die von LRS oder Dyskalkulie betroffen sind. Gleichzeitig erwähnen Sie aber mit keinem Wort die vielfältigen Potentiale digitaler Bildungsanwendungen, die maßgeschneiderte Angebote anbieten, und auf die speziellen Lernbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit LRS oder Dyskalkulie angepasst sind. Durch den Einsatz von KI und technologischen Hilfsmitteln können wir in Ergänzung zu bestehenden Angeboten betroffenen Schülern mittlerweile ein nie dagewesenes Maß an individueller Lernunterstützung anbieten. Um die Chancengerechtigkeit für unsere Kinder weiter zu erhöhen und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu stärken, müssen und werden wir dies noch viel intensiver in den Blick nehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie im Koalitionsvertrag festgehalten, werden wir uns mit einer Anpassung des LRS-Erlasses und der Thematik der Rechenstörung auseinandersetzen, allerdings erst dann, wenn wir über eine anständige Rechtsgrundlage verfügen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Empfehlen Sie uns!