 
      Ab dem 1. Januar 2026 wird in Nordrhein-Westfalen der neue Vergabetyp E für Kommunen eingeführt. Damit schafft die Landesregierung eine der größten Vereinfachungen im öffentlichen Beschaffungswesen der vergangenen Jahre. Kommunen erhalten künftig mehr Freiraum bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte – ein Paradigmenwechsel, der Bürokratie abbaut, lokale Wirtschaft stärkt und kommunale Eigenverantwortung ernst nimmt.
Der Landtagsabgeordnete des südlichen Rhein-Sieg-Kreis, Jonathan Grunwald, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Das ist echter Bürokratieabbau und ein starkes Signal für Vertrauen in die Kommunen. Wir wollen weg vom Billigprinzip und orientieren uns stärker an Scoring-Modellen aus der Wirtschaft – und das ist gut so! Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zählen künftig mehr als nur der Preis.
Das schafft Fairness und stärkt vor allem unsere mittelständischen Betriebe vor Ort.“
Mit dem neuen Vergabetyp E entfallen zahlreiche landesrechtliche Detailvorgaben, die bislang für Projekte unterhalb der EU-Schwellenwerte galten. Kommunen können ihre Verfahren künftig selbst gestalten, solange sie die Grundprinzipien von Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung einhalten.
Für Grunwald ist das nicht nur ein Beitrag zum Bürokratieabbau, sondern auch Ausdruck gelebter Subsidiarität: „Im Zweifel wissen die Menschen vor Ort – die Bürgerinnen und Bürger, die örtlichen Betriebe, der Stadtrat und das Rathaus – am besten, welche Lösung für sie geeignet ist. Und sie übernehmen dafür auch Verantwortung. Das ist praktizierte Eigenständigkeit und ein Gewinn für unser Land.“
Neben der Verwaltungsvereinfachung verspricht der neue Ansatz auch wirtschaftliche Impulse: Weniger Bürokratie erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. So können sich künftig mehr regionale Anbieter beteiligen – mit kürzeren Wegen, besseren Leistungen und höherer Wertschöpfung in der Region.
Die aktuellen EU-Schwellenwerte, bis zu deren Erreichen nun auf ein formelles Ausschreibungsverfahren verzichtet und stattdessen die Einholung von drei Vergleichsangeboten ausreicht, liegen bei rund 220.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie bei etwa 5,5 Millionen Euro für Bauleistungen. Rund 80 Prozent aller Verfahren für Vergaben in den Kommunen NRWs laufen unterhalb dieser Betragsgrenzen.
 

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