Mehr Unterstützung für Gedenkstättenfahrten an Schulen

30.06.2026

Neue Landesförderung erleichtert Besuche von Erinnerungsorten und stärkt die Demokratiebildung junger Menschen

Schulen in Nordrhein-Westfalen können künftig deutlich einfacher Fördermittel für Besuche von Gedenkstätten beantragen. Mit einer überarbeiteten Förderrichtlinie erleichtert die Landesregierung die Organisation von Gedenkstättenfahrten und baut die Unterstützung für Schulen weiter aus. Dazu gehören unter anderem ein vollständig digitales Antragsverfahren, vereinfachte Förderbedingungen sowie die Ausweitung der Antragsberechtigung auf Schulträger. Für das Jahr 2026 stellt das Land mehr als zwei Millionen Euro für schulische Gedenkstättenfahrten im In- und Ausland bereit.

Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald:

„Gerade in einer Zeit, in der Antisemitismus, Extremismus und demokratiefeindliche Tendenzen wieder zunehmen, ist eine lebendige Erinnerungskultur wichtiger denn je. Gedenkstätten sind Lernorte für die Zukunft. Wer die Verbrechen des Nationalsozialismus begreift und die Schicksale der Opfer kennenlernt, versteht auch, warum Freiheit, Demokratie und Menschenwürde jeden Tag aufs Neue verteidigt werden müssen. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Landesregierung den Zugang zu Fördermitteln vereinfacht.“

Mit der Neufassung der Förderrichtlinie werden unter anderem größere Gruppenfahrten erleichtert, digitale Gedenkstättenbesuche berücksichtigt und Anträge schneller bearbeitet. Zudem können Schulen künftig bereits unmittelbar nach Antragstellung mit der Planung und Buchung ihrer Fahrten beginnen. Ergänzend fördert das Land Ausbildungsreisen angehender Lehrkräfte zu NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, historische Bildung und Demokratieerziehung nachhaltig an den Schulen zu stärken und jungen Menschen unmittelbare Begegnungen mit der Geschichte zu ermöglichen.