Wer in Nordrhein-Westfalen ein Grundstück besitzt, muss seit 2022 keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Das ist ein starkes Signal und eine echte Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Im südlichen Rhein-Sieg-Kreis erstattete das Land bislang für den Straßenausbau insgesamt 2.189.448,61 Euro an die Kommunen.
Der Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald ist hoch erfreut über diese Summe: „Die Reform des Kommunalabgabengesetz 2022 war einer der ersten Gesetzesentwürfe, die ich im Landtag NRW beschließen durfte. Es freut mich zu sehen, dass der südliche Rhein-Sieg-Kreis über 2 Millionen Euro Straßenausbaubeiträge erstattet bekommen hat – Geld, das früher durch Anliegerbeiträge zusammenkommen musste. Auf Seiten des Landes Nordrhein-Westfalens ist die formelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein echter Durchbruch. Städte und Gemeinden haben mehr Planungs- und Rechtssicherheit. Für die Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis ist es ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung – und ein starkes Zeichen für Fairness.“
In NRW wurden den Kommunen mehr als 213 Millionen Euro erstattet, die seit 2018 Straßenausbaumaßnahmen auf den Weg gebracht haben. Die übernommenen Mittel resultieren aus den umgesetzten Sanierungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden. Im Einzelnen heißt das: für Bad Honnef 1.519.224,41 Euro, Meckenheim 345.363,57 Euro, Wachtberg 178.420,95 Euro und Königswinter 146.439,68 Euro.
„Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer, werden nicht mehr finanziell belastet, weil die Straße vor ihrer Tür saniert wird. Das gilt auch für Straßen, die womöglich vor Jahren schon saniert wurden. Damit haben wir eine langjährige Ungerechtigkeit beendet. Für viele Menschen vor Ort ging es um mehrere tausend Euro – Summen die womöglich die Existenz bedrohen. Ich bin erleichtert, dass dieses Thema nun abgeschlossen ist“, betont Jonathan Grunwald.
Schon 2020 hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt gemacht: Damals wurde das 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz reformiert – zum Vorteil der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Zunächst hat das Land die Hälfte der Straßenausbaubeiträge übernommen. 2022 folgte der nächste Schritt: Die Landesregierung übernahm nun 100 Prozent der Beiträge, und zwar auch rückwirkend für diejenigen, die vorher noch selbst die Hälfte zahlen mussten. 2024 kam der konsequente Schlusspunkt: Ein gesetzliches Verbot, überhaupt noch Beiträge von Anliegern zu erheben. Stattdessen bekommen die Kommunen das Geld zu 100 Prozent vom Land erstattet. Damit ist klar: Die Bürgerinnen und Bürger zahlen nichts mehr – und den Städten und Gemeinden entsteht kein finanzieller Nachteil.
Seitdem sind rund 3200 Erstattungsanträge bei der Landeskasse eingegangen – mit einem Gesamtvolumen von rund 254 Millionen Euro. 213 Millionen Euro wurden bereits an 225 Städte und Gemeinden ausgezahlt.

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