NRW erhöht kommunalen Steueranteil erstmals seit Mitte der 1970er

14.07.2026

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 dauerhaft von 23 auf 23,5 Prozent erhöhen. Das Landeskabinett hat dazu am 14. Juli 2026 die Eckpunkte sowie die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen. Die strukturelle Erhöhung soll den Kommunen jährlich rund 360 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Es wäre die erste Anhebung des Verbundsatzes seit Mitte der 1970er-Jahre.

Der Landtagsabgeordnete Jonathan Grunwald erklärt:

„Die erstmalige Erhöhung des kommunalen Anteils an den Steuereinnahmen des Landes seit mehr als einem halben Jahrhundert ist ein historischer Schritt. Sie schafft dauerhaft mehr finanziellen Spielraum und stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz, dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur und nun der Erhöhung des Verbundsatzes bringt die Landesregierung Schritt für Schritt eine umfassende Stärkung unserer Kommunen auf den Weg.“

Die Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2027 sehen eine Finanzausgleichsmasse von rund 17,13 Milliarden Euro vor – mehr als je zuvor. Die Anhebung des Verbundsatzes ist zugleich der Einstieg in eine „Kommunale Modernisierungsagenda“. Ziel sind neben einer besseren Finanzausstattung unter anderem mehr pauschale Zuweisungen, weniger komplizierte Förderverfahren, der Abbau entbehrlicher Standards und größere Entscheidungsspielräume für die Kommunen.