Unternehmen aus dem Rhein-Sieg-Kreis können ab dem 21. März Energiehilfen beantragen

14.03.2023

Härtefallhilfe soll kleine und mittlere Unternehmen bei Energiepreissteigerungen entlasten

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Schon jetzt können sich Unternehmen auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.

„Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern gesprochen, die bis zum russischen Angriff auf die Ukraine solide gewirtschaftet haben und über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Vervielfachung der Energiekrise innerhalb von nur wenigen Monaten hat diese Unternehmen ins Wanken gebracht. Ich habe mich deshalb dafür eingesetzt, dass wir unseren Mittelstand als Land Nordrhein-Westfalen nicht alleine lassen, sondern durch ein passgenaues Programm unterstützen. Die kleinen und mittleren Unternehmen sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft“, fasst Jonathan Grunwald, der Landtagsabgeordnete für Bad Honnef, Königswinter, Meckenheim, Wachtberg und die Hennefer Obergemeinde, die aktuelle Situation in seinem Wahlkreis zusammen.

In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Diese Hilfen werden in Stufe drei näher ausgestaltet. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.